Digi-Scheck

Folgende Änderungen gelten für alle Anträge ab 01.01.2021:

  • Herangezogen wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres.
  • Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 - 30.-06.2021) einmal gewährt. Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig.
  • Antrag bis spätestens zwei Wochen  nach dem Kauf stellen.
  • Anträge bis spätestens 30.06.2021 einbringen.
  • Abgelehnte Ansuchen können nochmals eingereicht werden, falls sich die Voraussetzungen durch die Novellierung geändert haben.

Link: 

https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foerderungen/tiroler-digi-scheck/