Digi-Scheck
Folgende Änderungen gelten für alle Anträge ab 01.01.2021:
- Herangezogen wird das monatliche Netto-Haushaltseinkommen des Vorjahres.
- Förderung wird pro Kind pro Förderzeitraum (16.03.2020 - 30.-06.2021) einmal gewährt. Für jedes Kind ist ein eigenes Förderansuchen notwendig.
- Antrag bis spätestens zwei Wochen nach dem Kauf stellen.
- Anträge bis spätestens 30.06.2021 einbringen.
- Abgelehnte Ansuchen können nochmals eingereicht werden, falls sich die Voraussetzungen durch die Novellierung geändert haben.
Link:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/familie/foerderungen/tiroler-digi-scheck/